Abschluss des Studiums

Der Abschluss des Studiums setzt voraus:

  • das Einreichen eines Antrages auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens beim zuständigen studienrechtlichen Organ und dessen Genehmigung,
  • die fakultätsöffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens,
  • die Genehmigung der Dissertationsvereinbarung und deren Einhaltung,
  • das Abfassen der Dissertation und deren positive Beurteilung sowie
  • die öffentliche Defensio.
     

Die genaue Festlegung der Leistungsnachweise (mit Angabe der ECTS und
Semesterstunden) und alle mit dem Verfassen und der Betreuung der Dissertation in Verbindung stehende Konkretisierungen werden in der Dissertationsvereinbarung festgehalten.