Dissertationsvoraussetzungen

Für die Übernahme der Betreuung einer Dissertation müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  • grundsätzlich sehr gute bis gute Leistung im Steuerrecht während des Diplomstudiums;
  • die Absolvierung zweier zeitnaher Seminare im Steuerrecht mit sehr gutem Erfolg bei unterschiedlichen Seminarleitern (wobei eines davon zur fakultätsöffentlichen Präsentation des Dissertationsthemas verwendet werden kann);
  • die Erfüllung aller sonstigen im Studienplan vorgesehen Voraussetzungen, welche zum ordnungsgemäßen Abschluss der Dissertationsvereinbarung notwendig sind (beispielsweise die Abfassung eines Exposés).

Sollten Sie Interesse an einer Betreuungszusage haben, kontaktieren Sie bitte sobald sie einen Themenvorschlag haben den/die Betreuer Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer oder Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr.