Defensio und Beurteilung

Die abgeschlossene Dissertation ist bei der oder dem Studienpräses zur Beurteilung einzureichen. Diese oder dieser hat die Dissertation zumindest zwei fachlich geeigneten Beurteilerinnen oder Beurteilern zur Begutachtung zuzuweisen. Die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers der Dissertation zur Beurteilerin bzw zum Beurteiler ist in begründeten Fällen zulässig, in diesem Fall ist jedenfalls auch die Beurteilung durch eine fachlich entsprechend ausgewiesene externe Person vorzusehen. Die oder der Studierende und die betreuenden Personen haben ein Vorschlagsrecht, das im Rahmen der Dissertationsvereinbarung auszuüben ist. Jede Betreuerin oder jeder Betreuer einer Dissertation ist jedenfalls berechtigt eine Stellungnahme zur Arbeit vorzulegen, die den Beurteilerinnen oder den Beurteilern zur Kenntnis zu bringen ist.

Die Beurteilung wird innerhalb von höchstens vier Monaten erfolgen.

Wurden alle Leistungsnachweise erbracht und wurde die Dissertation durch zwei Beurteiler/innen positiv beurteilt, erfolgt eine öffentliche mündliche Abschlussprüfung (Defensio) vor einer Kommission. Diese Prüfung hat die Präsentation und die Verteidigung der Dissertation zum Inhalt.

Vorsitzende bzw Vorsitzender dieser Kommission, die aus mindestens drei Prüfern bzw Prüferinnen besteht, ist die Betreuerin bzw der Betreuer; die weiteren Mitglieder sollen das Dissertationsfach sowie zumindest ein mit dem Thema der Dissertation in sinnvollem Zusammenhang stehendes weiteres Fach vertreten. Beurteilerinnen bzw Beurteiler können zu Kommissionsmitgliedern bestellt werden.

Das Doktoratsstudium wird mit einer Gesamtbeurteilung abgeschlossen, welche sich aus den Noten der Beurteilungen der Dissertation sowie der Benotung der Defensio zusammensetzt.