Dissertationsvereinbarung

Um das Dissertationsvorhaben einzureichen sind folgende Schritte notwendig:

Die oder der Studierende hat einen Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens gemeinsam mit einer Betreuungszusage und dem Vorschlag der Dissertationsvereinbarung beim zuständigen studienrechtlichen Organ einzureichen. Dieser Antrag muss ein Exposé der Dissertation enthalten, das die Zielsetzungen und Methoden, einen Zeitplan sowie eine Auflistung der erforderlichen Ressourcen angibt.Voraussetzung für die Genehmigung des Dissertationsvorhabens ist die fakultätsöffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens, welches schriftlich in elektronischer Form der Studienprogrammleiterin bzw dem Studienprogrammleiter zur Publikation auf der Homepage der Fakultät oder in sonstiger geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen ist. Die Studienprogrammleiterin bzw der Studienprogrammleiter hat die Präsentation dem Doktoratsbeirat zur Kenntnis zu bringen, der dazu Stellung nehmen kann. 

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach der Präsentation die Ablehnung erfolgte.

Es ist eine Dissertationsvereinbarung zwischen der Betreuungsperson oder den Betreuungspersonen und der Dissertantin oder dem Dissertanten mit Zustimmung der Studienprogrammleiterin oder des Studienprogrammleiters abzuschließen.

Die Dissertationsvereinbarung beinhaltet folgende Punkte:

  1. den Namen der/des Studierenden, Matrikelnummer, Geburtsdatum;
  2. die Namen der betreuenden Personen;
  3. das Thema der Dissertation;
  4. das Curriculum, auf dessen Basis das Studium absolviert wird;
  5. das Dissertationsgebiet, dem die Dissertation zugeordnet wird;
  6. einen Zeitplan für das Dissertationsvorhaben, nötigenfalls auch eine Finanzplanung;
  7. die zu erbringenden Leistungsnachweise;
  8. die Eckdaten zur Betreuung, insbesondere die Frequenz der geplanten Feedbackgespräche zwischen Betreuer/in und Doktorand/in;
  9. Verpflichtungserklärung der Dissertantin oder des Dissertanten zur Einhaltung der Regeln über das redliche wissenschaftliche Arbeiten;
  10. Vorschlag fachlich geeigneter Beurteilerinnen oder Beurteiler der Dissertation sowie Mitglieder der Prüfungskommission;
  11. Das Exposé ist ein integrierter Bestandteil der Dissertationsvereinbarung.


Die Dissertationsvereinbarung ist von den Studierenden im Einvernehmen mit den betreuenden Personen auf Basis periodischer, jedenfalls jährlicher Berichte über den Studienfortgang durch Anhänge zu ergänzen. Versionen der Dissertationsvereinbarungen sind zu dokumentieren.