Allgemeine Informationen zu den Pflichtübungen


An- und Abmeldungen:

Die Anmeldung zu den Pflichtübungen findet in den Ferien online über das Anmeldesystem der Uni Wien (UNIVIS) statt. Die genauen Fristen entnehmen Sie bitte dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis

Um- oder Nachmeldungen zu den Pflichtübungen finden nur in der ersten  Einheiten der Lehrveranstaltung statt. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an unsere Service-Mail-Adresse: sekretariat.finanzrecht@univie.ac.at

In der ersten Einheit besteht Anwesenheitspflicht! Bei unentschuldigtem Fernbleiben werden Sie von der Pflichtübung abgemeldet.

Um- und Nachmeldungen können nur nach Maßgabe von verfügbaren Plätzen durchgeführt werden. Nachmeldungen können nur über die - aus dem online Anmeldesystem generierte - Warteliste erfolgen (auch hier gilt Anwesenheitspflicht in der ersten Einheit).

Eine nachträgliche Aufnahme in die Pflichtübungen ist ohne Anmeldung/Registrierung über das Anmeldesystem nicht möglich!

Eine Abmeldung ist notwendig, wenn jemand die PÜ nicht mehr besucht; ohne Abmeldung muss die PÜ negativ beurteilt werden. Eine Abmeldung ist nur möglich, soweit noch keine Leistung für die Lehrveranstaltung erbracht worden ist.

Klausuren:

Es gibt zwei Klausurtermine; einen in der Mitte des Semesters und einen zu Semesterende. 

Die Teilnahme an beiden Klausuren ist verpflichtend; bei Nichtteilnahme wird die Klausur negativ  beurteilt (Vermerk: eine 5 in der Notenliste). Wer krankheitsbedingt nicht an der Klausur teilnehmen kann, muss innerhalb von 3 Werktagen eine ärztliche Bestätigung am Institut vorlegen (per E-mail an sekretariat.finanzrecht@univie.ac.at oder persönlich am Institut). Erfolgt keine Bestätigung muss eine negative Note eingetragen werden.

Beurteilung:

In der ersten Lehrveranstaltungseinheit besteht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Fernbleiben führt zum Verlust des Übungsplatzes!

Die Beurteilung erfolgt aufgrund der zwei Klausurarbeiten und allfälliger Mitarbeit. Die Pflichtübung wird positiv beurteilt, wenn der Durchschnitt der beiden Klausuren positiv ist. Bitte beachten Sie gegebenfalls anderweitige Angaben der jeweiligen Lehrveranstaltungsleiter. Eine Nachklausur ist nicht möglich.

Wichtige Information zur Anmeldung für die Modulprüfungen aus Steuerrecht:

Planen Sie den Antritt zur Modulprüfung aus Steuerrecht, so melden Sie sich bitte unbedingt innerhalb der Anmeldefristen für die Modulprüfung an, auch wenn Sie noch auf eine Note warten.
Das Dekanat überprüft bis unmittelbar vor dem Prüfungstermin Ihre Antrittsvoraussetzungen (-somit können Klausurergebnisse miteinbezogen werden, die bereits hinter den Anmeldefristen liegen)!

 

Sonstige Fragen:

Bei Fragen zu den Pflichtübungen kontaktieren Sie bitte das Sekretariat unter sekretariat.finanzrecht@univie.ac.at