Vorlesungen

Vorlesungen im Wintersemester 2017/2018

Die Vorlesung 030417 Juristische Wirtschaftskompetenz besteht aus:

Freischaltung für die Lernplattform Moodle: 
Um Zugriff auf die Lernplattform zu erhalten, klicken Sie im Vorlesungsverzeichnis auf den Link "Moodle" beim Eintrag der Lehrveranstaltung. Loggen Sie sich dort mit Ihrer User-ID und Ihrem Passwort ein.

Beurteilung:
Die Beurteilung erfolgt aufgrund einer einzigen schriftlichen oder auch mündlichen Prüfung (=Lehrveranstaltungsprüfung). Es besteht KEINE ANWESENHEITSPFLICHT in der LV, um für den Antritt zur Lehrveranstaltungsprüfung berechtigt zu sein. 

Anmeldung zu den LV-Prüfungen und Termine: 
Der erste Termin der LV-Prüfung wird am Ende der LV angesetzt. Mit Start der Vorlesung im WS 2017/18 ist der erste Prüfungstermin Ende Jänner. 

Klausurtermine:

1.Klausur: 31.01.2018, 14.00 Uhr
2.Klausur: 07.03.2018, 14.00 Uhr
3.Klausur: 18.04.2018, 14.00 Uhr
4.Klausur: 28.06.2018, 14.00 Uhr

Bitte beachten Sie das Informationsblatt zur Vorlesung. 

Die Termine sowie Raumbuchungen/Raumänderungen finden Sie auch auf u:find

Aktuelle Kursunterlagen zur Vorlesung finden Sie auf Moodle. 

 

Information für Studierende mit bereits vorliegenden Leistungen nach dem alten Studienplan aus den Fächern BWL, Bilanzrecht und Finanzwissenschaften:

Vor der Änderung 2017 positiv absolvierte Lehrveranstaltungen mit entsprechenden Leistungsnachweisen werden berücksichtigt, dh es müssen im Rahmen der Vorlesung Juristische Wirtschaftskompetenz nur noch jene Leistungen erbracht werden, für die keine (positiven) Noten vorliegen.

Sind aufgrund der Übergangsregelungen weniger als drei Teilbereiche zu absolvieren, gilt im Rahmen der Bewertung der Lehrveranstaltungsprüfung Folgendes:

  •  Die Mindestgrenze von 10 Punkten pro Teilbereich greift, sobald mehr als ein Teilbereich in der Klausur zu absolvieren ist.
  • Insgesamt müssen 50% der maximalen Punktezahl erreicht werden.
  • Die Zahl der maximal erreichbaren Punkte richtet sich nach den zu absolvierenden Teilbereichen in der Klausur; pro Teilbereich sind maximal 30 Punkte zu erreichen.

Beispiel: Hat eine Studierende/ein Studierender zwei Teilbereiche im Rahmen der Lehrveranstaltungsprüfung zu absolvieren, beträgt die maximale Punktezahl 60 Punkte. Für eine positive Note werden 50% der maximal erreichbaren Punkte benötigt und pro Teilbereich müssen mindestens 10 Punkte erreicht werden.