em. o. Univ.-Prof. Dr. Gerold Stoll

 

Am 30. November verstarb der Begründer der modernen österreichischen Steuerrechtswissenschaft, em. O. Univ.Prof. Dr. Gerold Stoll. Er war durch viele Jahre Vorstand des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht und Leiter der Abteilung für Finanzrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Geboren 1925 im niederösterreichischen Waldviertel wurde ihm eine sehr gute Schulbildung zu teil. Seine Eltern, beide Lehrer, legten den Grundstein für jenen Wissensdrang, der erst zu einer akademischen Laufbahn befähigt. Davor galt es jedoch auch für den Heranwachsenden und jungen Erwachsenen die besonderen Schwierigkeiten der damaligen Zeit zu überstehen. Bald nach der Matura wurde Gerold Stoll zur deutschen Wehrmacht in den Kriegsdienst einberufen. Die Auflösungserscheinungen zum Kriegsende brachten es mit sich, dass der an der Westfront schwer Verwundete und niemals ganz Genesene sich selbst überlassen und auf Krücken von einem westdeutschen Lazarett „ausquartiert“, sein Elternhaus, seit Ende der Dreißigerjahre in Kritzendorf bei Klosterneuburg, erreichen musste. Beileibe kein Einzelschicksal in diesen Zeiten, doch ändert eine allgemeine Katastrophe nichts am individuellen Unglück, ja verstärkt dieses sogar noch oftmals. Professor Stoll hat die Kriegszeit mir gegenüber sich niemals persönlich beklagend erwähnt. Vielmehr waren es Augenblicke des Unheils Anderer, deren Schilderung ihm noch Jahrzehnte danach die Tränen in die Augen treiben konnte.

Nach schneller Absolvierung des Rechtsstudiums trat Professor Stoll schon 1948, eher der Not gehorchend, als aus eigenem Antrieb, in die Bundesfinanzverwaltung ein. Seine dortigen Erlebnisse erschöpften sich nicht in der Praxis des Steuervollzugs. So verschwand sein Amtsvorstand eines Tages ganz plötzlich. Er hatte mit – vorgeblich defektem – Sanitärmaterial aus dem Behördengebäude schwunghaften Handel getrieben………. Kurz nach der ausgezeichneten Dienstprüfung in die Finanzlandesdirektion Wien versetzt, war 1958 der nächste Karrieresprung in das Finanzministerium möglich. Bereits in diesen Jahren muss der spätere begnadete Universitätslehrer seine Liebe zum Steuerrecht unter Beweis gestellt haben. Seine rege und regelmäßige Vortragstätigkeit an der Bundesfinanzschule verstärkt diesen Eindruck. An der Schaltstelle der Finanzverwaltung angelangt, erwartete ihn bald eine große Herausforderung: Gemeinsam mit dem Abteilungsleiter, Ministerialrat Dr. Franz Reeger, erschuf er die Bundesabgabenordnung als erste umfassende und vor allem eigenständige Kodifikation des Steuerrechts der zweiten Republik. In etlichen wichtigen Bereichen losgelöst von deutschen Vorbildern entstand ein Verfahrensrecht, das seinerseits zurück nach Deutschland ausgestrahlt hat. So wurde etwa in der deutschen Abgabenordnung aus 1977 die Unterscheidung zwischen der Bemessungs- und der Einhebungsverjährung bewusst von Österreich übernommen.

Inzwischen muss auch das akademische Interesse am Steuerrecht bei dem damaligen Finanzbeamten mit schon großem Ansehen sehr gewachsen sein. Zahlreiche Veröffentlichungen mündeten schließlich 1967 in seine Habilitation an der Universität Graz. Sein Mentor, O. Univ. Prof. Dr. Karl Lechner, hätte es gewiss gerne gesehen, wenn er einen Lehrstuhl an der Karl-Franzens-Universität bestiegen hätte. Indes entschloss sich der noch frisch gebackene Universitätsdozent im Jahr 1969 ein „Konkurrenzangebot“ der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien anzunehmen. Nach dem Aufbau seiner Lehrkanzel vergrößerte und verdichtete sich das wissenschaftliche Werk von Professor Stoll auf beeindruckende Art und Weise. Die Liste seiner Veröffentlichungen ist ebenso lang, wie die dabei geoffenbarte Qualität kaum übertroffen werden kann. Dabei gilt es, sein äußerst fruchtbares Wirken beileibe nicht auf das Steuerverfahrensrecht verengt zu sehen. Zwar schuf Professor Stoll den, in seinen Grundlagen wohl unsterblichen, inhaltlich wie umfangsmäßig einzigartigen Großkommentar zur Bundesabgabenordnung. Darüber hinaus darf aber nicht auf die zahlreichen, auch monografischen, Beiträge zu verschiedensten Gebieten des materiellen Steuerrechts vergessen werden. Als Beispiel für viele sei nur sein immer wieder erweitertes und aktualisiertes Buch „Rentenbesteuerung“ genannt. Zuletzt ist es noch nach seiner Emeritierung in 4. Auflage erschienen und umfasst nahezu 900 Seiten. Wer dieses knifflige Thema durch alle davon betroffenen Steuerarten erkenntnisüberzeugend „durchdeklinieren“ will, bedarf großer Standfestigkeit im Wissen, gepaart mit gediegenen Einsichten in die vielfach äußerst unterschiedlichen Grundwertungen der jeweiligen Steuerrechtsgebiete.

Zu dieser fachlichen Größe gesellte sich eine überaus bemerkenswerte menschliche Vornehmheit. Als sein langjähriger Assistent kann und muss ich vor allem Zweierlei bezeugen, das so nicht immer und überall selbstverständlich sein soll: Professor Stoll wusste auch im geistigen Eigentum penibel zwischen Mein und Dein zu unterscheiden und ließ gegenteilige Meinungen gelten, ohne gekränkt oder gar verärgert zu sein. Ob diese besondere Redlichkeit und Bescheidenheit aus seiner Meisterschaft im Fach erwachsen sind, ist letztendlich bedeutungslos: All diese Eigenschaften fügen sich harmonisch zu dem Eindruck eines unvergesslichen akademischen Lehrers und vorbildhaften Menschen.

 

Michael Tanzer

 


Lebenslauf