Betreuung von Dissertationen

Für die Übernahme der Betreuung einer Dissertation müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:

  • grundsätzlich sehr gute bis gute Leistung im Steuerrecht während des Diplomstudiums;
  • die Absolvierung eines Seminars im Steuerrecht mit sehr gutem Erfolg.

Sollten Sie Interesse an einer Beteuungszusage haben, kontaktieren Sie bitte sobald sie einen Themenvorschlag haben den/die Betreuer Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer oder Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr.