Neuer Studienplan
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zum Abschluss Ihres Doktorat Studium mit einer Dissertation im Fach Finanzrecht im neuen Studienplan.
Wir bitten Sie alle Informationen zu beachten und wünschen Ihnen bei ihrer Dissertation viel Glück!
Dissertationsvoraussetzungen
Für die Übernahme der Betreuung einer Dissertation müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- grundsätzlich sehr gute bis gute Leistung im Steuerrecht während des Diplomstudiums;
- die Absolvierung zweier zeitnaher Seminare im Steuerrecht mit sehr gutem Erfolg bei unterschiedlichen Seminarleitern (wobei eines davon zur fakultätsöffentlichen Präsentation des Dissertationsthemas verwendet werden kann);
- die Erfüllung aller sonstigen im Studienplan vorgesehen Voraussetzungen, welche zum ordnungsgemäßen Abschluss der Dissertationsvereinbarung notwendig sind (beispielsweise die Abfassung eines Exposés).
Sollten Sie Interesse an einer Betreuungszusage haben, kontaktieren Sie bitte sobald sie einen Themenvorschlag haben den/die Betreuer
Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger
Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer oder
Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr
Dissertationsvoraussetzungen
Für die Übernahme der Betreuung einer Dissertation müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- grundsätzlich sehr gute bis gute Leistung im Steuerrecht während des Diplomstudiums;
- die Absolvierung zweier zeitnaher Seminare im Steuerrecht mit sehr gutem Erfolg bei unterschiedlichen Seminarleitern (wobei eines davon zur fakultätsöffentlichen Präsentation des Dissertationsthemas verwendet werden kann);
- die Erfüllung aller sonstigen im Studienplan vorgesehen Voraussetzungen, welche zum ordnungsgemäßen Abschluss der Dissertationsvereinbarung notwendig sind (beispielsweise die Abfassung eines Exposés).
Sollten Sie Interesse an einer Betreuungszusage haben, kontaktieren Sie bitte sobald sie einen Themenvorschlag haben den/die Betreuer Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer oder Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr.
Im Rahmen des Studiums sind verpflichtend folgende Lehrveranstaltungen positiv zu absolvieren:
- eine VO zur rechtswissenschaftlichen Methodenlehre, nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (im Umfang von 2 SST, 4 ECTS),
- eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (SE oder KU) zur Judikatur- oder Textanalyse (2 SST, 6 ECTS),
- ein Seminar im Dissertationsfach zur Vorstellung und Diskussion des Dissertationsvorhabens (2 SST, 6 ECTS),
- 2 Seminare, davon eines verpflichtend aus dem Dissertationsfach (4 SST, 12 ECTS),
- Lehrveranstaltungen aus dem Dissertationsfach oder dem Bereich der Wahlfächer (6 SST, bis zu 18 ECTS).
Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen der ersten drei Punkte ist Voraussetzung für die Genehmigung des Dissertationsvorhabens (Studieneingangsphase).
In der Dissertationsvereinbarung kann die Absolvierung bestimmter Lehrveranstaltungen im Rahmen der Lehrveranstaltungen, die dem Dissertationsvorhaben förderlich sind, im Ausmaß von 10 SST (bis zu 30 ECTS) vorgesehen werden. Wurden entsprechende Lehrveranstaltungen bereits absolviert, können sie angerechnet werden, sofern sie nicht schon
für die Absolvierung des Grundstudiums zu erbringen waren.
Grundsätzlich verlangt das Institut von seinen Dissertanten, dass die 6 Semesterwochenstunden aus dem Dissertationsfach oder aus dem Bereich der Wahlfächer in dieser Weise zusammengesetzt werden:
- 2 SST aus dem Fach Finanzrecht
- 2 SST je nach Dissertationsthema aus dem Komplementärfach
- 2 SST sind frei auszuwählen.
Um das Dissertationsvorhaben einzureichen sind folgende Schritte notwendig:
Die oder der Studierende hat einen Antrag auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens gemeinsam mit einer Betreuungszusage und dem Vorschlag der Dissertationsvereinbarung beim zuständigen studienrechtlichen Organ einzureichen. Dieser Antrag muss ein Exposé der Dissertation enthalten, das die Zielsetzungen und Methoden, einen Zeitplan sowie eine Auflistung der erforderlichen Ressourcen angibt.Voraussetzung für die Genehmigung des Dissertationsvorhabens ist die fakultätsöffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens, welches schriftlich in elektronischer Form der Studienprogrammleiterin bzw dem Studienprogrammleiter zur Publikation auf der Homepage der Fakultät oder in sonstiger geeigneter Weise zur Verfügung zu stellen ist. Die Studienprogrammleiterin bzw der Studienprogrammleiter hat die Präsentation dem Doktoratsbeirat zur Kenntnis zu bringen, der dazu Stellung nehmen kann.
Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb eines Monats nach der Präsentation die Ablehnung erfolgte.
Es ist eine Dissertationsvereinbarung zwischen der Betreuungsperson oder den Betreuungspersonen und der Dissertantin oder dem Dissertanten mit Zustimmung der Studienprogrammleiterin oder des Studienprogrammleiters abzuschließen.
Die Dissertationsvereinbarung beinhaltet folgende Punkte:
- den Namen der/des Studierenden, Matrikelnummer, Geburtsdatum;
- die Namen der betreuenden Personen;
- das Thema der Dissertation;
- das Curriculum, auf dessen Basis das Studium absolviert wird;
- das Dissertationsgebiet, dem die Dissertation zugeordnet wird;
- einen Zeitplan für das Dissertationsvorhaben, nötigenfalls auch eine Finanzplanung;
- die zu erbringenden Leistungsnachweise;
- die Eckdaten zur Betreuung, insbesondere die Frequenz der geplanten Feedbackgespräche zwischen Betreuer/in und Doktorand/in;
- Verpflichtungserklärung der Dissertantin oder des Dissertanten zur Einhaltung der Regeln über das redliche wissenschaftliche Arbeiten;
- Vorschlag fachlich geeigneter Beurteilerinnen oder Beurteiler der Dissertation sowie Mitglieder der Prüfungskommission;
- Das Exposé ist ein integrierter Bestandteil der Dissertationsvereinbarung.
Die Dissertationsvereinbarung ist von den Studierenden im Einvernehmen mit den betreuenden Personen auf Basis periodischer, jedenfalls jährlicher Berichte über den Studienfortgang durch Anhänge zu ergänzen. Versionen der Dissertationsvereinbarungen sind zu dokumentieren.
Die abgeschlossene Dissertation ist bei der oder dem Studienpräses zur Beurteilung einzureichen. Diese oder dieser hat die Dissertation zumindest zwei fachlich geeigneten Beurteilerinnen oder Beurteilern zur Begutachtung zuzuweisen. Die Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers der Dissertation zur Beurteilerin bzw zum Beurteiler ist in begründeten Fällen zulässig, in diesem Fall ist jedenfalls auch die Beurteilung durch eine fachlich entsprechend ausgewiesene externe Person vorzusehen. Die oder der Studierende und die betreuenden Personen haben ein Vorschlagsrecht, das im Rahmen der Dissertationsvereinbarung auszuüben ist. Jede Betreuerin oder jeder Betreuer einer Dissertation ist jedenfalls berechtigt eine Stellungnahme zur Arbeit vorzulegen, die den Beurteilerinnen oder den Beurteilern zur Kenntnis zu bringen ist.
Die Beurteilung wird innerhalb von höchstens vier Monaten erfolgen.
Wurden alle Leistungsnachweise erbracht und wurde die Dissertation durch zwei Beurteiler/innen positiv beurteilt, erfolgt eine öffentliche mündliche Abschlussprüfung (Defensio) vor einer Kommission. Diese Prüfung hat die Präsentation und die Verteidigung der Dissertation zum Inhalt.
Vorsitzende bzw Vorsitzender dieser Kommission, die aus mindestens drei Prüfern bzw Prüferinnen besteht, ist die Betreuerin bzw der Betreuer; die weiteren Mitglieder sollen das Dissertationsfach sowie zumindest ein mit dem Thema der Dissertation in sinnvollem Zusammenhang stehendes weiteres Fach vertreten. Beurteilerinnen bzw Beurteiler können zu Kommissionsmitgliedern bestellt werden.
Das Doktoratsstudium wird mit einer Gesamtbeurteilung abgeschlossen, welche sich aus den Noten der Beurteilungen der Dissertation sowie der Benotung der Defensio zusammensetzt.
Der Abschluss des Studiums setzt voraus:
- das Einreichen eines Antrages auf Genehmigung des Dissertationsvorhabens beim zuständigen studienrechtlichen Organ und dessen Genehmigung,
- die fakultätsöffentliche Präsentation des Dissertationsvorhabens,
- die Genehmigung der Dissertationsvereinbarung und deren Einhaltung,
- das Abfassen der Dissertation und deren positive Beurteilung sowie
- die öffentliche Defensio.
Die genaue Festlegung der Leistungsnachweise (mit Angabe der ECTS und
Semesterstunden) und alle mit dem Verfassen und der Betreuung der Dissertation in Verbindung stehende Konkretisierungen werden in der Dissertationsvereinbarung festgehalten.