Alter Studienplan
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zum Abschluss Ihres Doktorat Studium mit einer Dissertation im Fach Finanzrecht im alten Studienplan.
Wir bitten Sie alle Informationen zu beachten und wünschen Ihnen bei ihrer Dissertation viel Glück!
Betreuung von Dissertationen
Für die Übernahme der Betreuung einer Dissertation müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:
- grundsätzlich sehr gute bis gute Leistung im Steuerrecht während des Diplomstudiums;
- die Absolvierung eines Seminars im Steuerrecht mit sehr gutem Erfolg.
Sollten Sie Interesse an einer Beteuungszusage haben, kontaktieren Sie bitte sobald sie einen Themenvorschlag haben den/die Betreuer
Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr-Schliesselberger
Univ. Prof. Dr. Michael Tanzer oder
Univ.-Prof. DDr. Gunter Mayr
Informationen
Stimmt ein ersuchter Professoren zu, die Betreuung zu übernehmen, so erfolgt dies durch Ausfüllen des Formulars "Anmeldung einer Dissertation" (im Dekanat erhältlich). Vor Beginn der Bearbeitung ist zwar der/die Betreuer/in bekannt zu geben, aber bis zur Einreichung der Dissertation kann noch ein Wechsel vorgenommen werden.
Ein Thema kann auch von mehreren Studierenden bearbeitet werden, wenn die Leistungen getrennt beurteilbar sind.
Das Dissertationsfach ist einem der, im rechtswissenschaftlichen Diplomstudienplan festgelegten, rechtswissenschaftlichen Fächer zu entnehmen oder hat in einem sinnvollen Zusammenhang mit einem dieser Fächer zu stehen, soweit dieses Fach an der Fakultät durch einen Universitätslehrer mit venia docendi vertreten ist. Weiters ist noch ein Ergänzungsfach zu bestimmen, das in einem thematischen Zusammenhang mit dem Dissertationsfach stehen muss. Schließlich ist ein Wahlfach anzugeben, welches noch nicht bereits zuvor gewählt wurde. Diese Wahl ist unter Umständen für das zweite abzulegende Seminar von Bedeutung.
Ein Seminar muss aus dem Dissertationsfach sein; das zweite Seminar kann einerseits aus dem Ergänzungsfach oder aus dem Wahlfach sein, andererseits kann es als interdisziplinäres Seminar mit Bezug zum Dissertationsthema absolviert werden. Dies ist deshalb so bedeutend, da drei Rigorosen abgelegt werden müssen - je eines aus dem Dissertationsfach, aus dem Ergänzungsfach und aus dem Wahlfach - daher werden mit der Wahl der Seminarfächer auch die Bereiche, aus denen später die Rigorosen absolviert werden müssen, bestimmt. Nach Fertigstellung der Dissertation ist diese von 2 UniversitätslehrerInnen binnen 4 Monaten zu beurteilen.
Das Rigorosum ist eine aus 3 Teilprüfungen zusammengesetzte Prüfung: aus dem Dissertationsfach, dem Ergänzungsfach und dem Wahlfach. Für die Zulassung zu den Rigorosen ist es nötig 2 positive Seminarzeugnisse aus den genannten Bereichen und die Approbation der Dissertation zu haben. Ab diesem Zeitpunkt können üblicherweise Rigorosums Termine mit den PrüferInnen ausmacht werden. Zu den Rigorosen Prüfungen ist noch zu sagen, dass für das Wahlfach und das Ergänzungsfach auch die Rechtsanwalts-, Notariats- und Richteramtsprüfung anrechenbar sind. Häufiger ist allerdings die Anrechnung in die umgekehrte Richtung - wobei in diesen Fällen auch noch zusätzlich das Dissertationsfach angerechnet werden kann.
Neu ist auch, dass Studierende nicht nur Wahlfachkörbe besuchen können, sondern sich auch die Rigorosums Prüfung aus dem Wahlfach ersparen, wenn rechtswissenschaftliche Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 6 Semesterstunden eines Wahlfachkorbes positiv abgelegt wurden. Ab nun ist es auch vorgesehen, dass, wenn eine der beiden Beurteilungen negativ ist, ein dritter Begutachter beigezogen werden muss. Wenn Uneinigkeit über die positive Note besteht, wird dies nun mathematisch gelöst - siehe Gesetzestext. Hat man alle Voraussetzungen und Prüfungen absolviert, kann man um die Verleihung des akademischen Grades Dr. iur. beim Studiendekan ansuchen. Für weitere kompetente und hilfreiche Auskünfte steht Ihnen das Dekanat gerne zu Verfügung.