Lehre im Wintersemester 2024/25
Hinweis für Studierende
Nach den Vorgaben der Universität Wien/StudienServiceCenter zum Datenschutz in der Lehre sind initiale Anfragen von Studierenden ausgehend von privaten E-Mail-Adressen nicht mehr zu bearbeiten. Bitte verwenden Sie für die Kommunikation mit den Institutsangehörigen ebenso wie mit externen Lehrbeauftragten des Instituts Ihre u:account-E-Mail-Adresse, insbesondere für beurteilungsbezogene Kommunikation (zB Übersendung von Seminararbeiten)
Als Teil der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien gehört der Lehrbetrieb naturgemäß zu den Kernaufgaben des Instituts für Finanzrecht. Studierenden werden hierbei die Theorie und die Anwendung des nationalen, internationalen und europäischen Steuerrechts beigebracht. Ziel der Ausbildung ist es, einen fundierten Wissensstand in den verschiedenen Bereichen dieses Rechtsgebiets zu vermitteln und damit die optimalen Voraussetzungen für die berufliche Zukunft der Studierenden zu schaffen. Dabei spielt es eine untergeordnete Rolle, ob die Studierenden ihre Zukunft im Richteramt oder in der Tätigkeit als Anwalt sehen, denn ein breites rechtlichen Wissen und der gekonnte Umgang mit Rechtsquellen sind essentielle Grundvoraussetzungen eines jeden juristischen Berufs. Unser Anspruch als Vortragende und Professoren ist es daher, diese Fertigkeiten weiterzugeben und zu fördern.
Aufgrund dieser Prämisse legt jede Lehrveranstaltung des Instituts für Finanzrecht einen besonderen Fokus auf das Trainieren der Fähigkeit, einen Sachverhalt aus rechtlicher Sicht zu analysieren und juristische Argumente zu finden. Studierende müssen demgegenüber das Handwerk des juristischen Verfassens von Texten und die Methodik der Rechtswissenschaften im Rahmen der wissenschaftlichen Standards erlernen. Eine moderne juristische Ausbildung zeichnet sich zudem dadurch aus, einen Blick auf die Interdisziplinarität der Rechtsgebiete und über die nationalen Grenzen unseres Rechtssystems hinaus zu werfen.
Vorlesung Steuerrecht
Die klassische Vorlesung bietet Studierenden einen Überblick über die Grundzüge des österreichischen Steuerrechts und stellt die Basis der Prüfungsvorbereitung für die „Modulprüfung Steuerrecht“ dar. Im Zuge der Lehrveranstaltung lernen Studierende einerseits die Systematik und die Anwendung der Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer kennen. Andererseits werden die Sonderabgaben sowie das Finanzverfahrens- und das Finanzstrafrecht beleuchtet.
Der Inhalt der Vorlesung wird in 22 Einheiten zu je 90 Minuten vermittelt. Zudem gibt es eine 30-minütige Einführungsveranstaltung. Im Zuge der Lehrveranstaltung sollen Studierende nicht nur die Theorie des Steuerrechts erlenen, sondern auch dessen Anwendung in tagtäglichen Situationen vor Augen geführt bekommen.
Crash-Kurse
Die Crash-Kurse dienen als reine Prüfungsvorbereitung und finden wenige Wochen vor der Modulprüfung statt. Aus diesem Grund wird von den Studierenden bereits ein umfassender Kenntnisstand aller Vorlesungsinhalte erwartet. Anhand älterer Prüfungsfälle sollen Studierende ideal auf die bevorstehende Modulprüfung vorbereitet werden.
Seminare
Das Institut für Finanzrecht bietet Seminare mit verschiedenen Schwerpunktsetzungen an. In diesen Lehrveranstaltungen müssen Studierende eine Seminararbeit verfassen und diese im Rahmen einer Präsentation vorstellen. Dabei sollen Studierende das wissenschaftliche Arbeiten mit juristischen Quellen und die Fähigkeit des präzisen juristischen Schreibens erlernen und praktisch anwenden.
Dissertationen
Voraussetzungen für Dissertationen
Dissertanten, die nach dem 01.10.2009 zum Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften zugelassen wurden, beachten bitte die Informationen zum neuen Studienplan.
Dissertanten, die nach dem 01.10.2002 und vor dem 01.10.2009 zum Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften zugelassen wurden, beachten bitte die Informationen zum alten Studienplan.
Für alle Dissertanten des Instituts sind die Richtlinien für wissenschaftliches Arbeiten zu beachten.
Weiters finden Sie hier wichtige Unterlagen als Download.
Wissenschaftliches Arbeiten
Eine wissenschaftliche Arbeit ist ein systematisch gegliederter Text, in dem ein*e Wissenschaftler*in das Ergebnis seiner*ihrer eigenständigen Forschung darstellt. Die Ergebnisse der Arbeit sollen für jede*n anderen objektiv nachvollziehbar oder wiederholbar sein. Die Universität Wien hat sich der Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis verschrieben. Besonders zu beachten sind dabei die von der Universität Wien erlassenen Richtlinien zur Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis.
Formulare bezüglich der wissenschaftlichen Arbeiten finden Sie hier.