Lehrveranstaltungen

 Im Rahmen des Studiums sind verpflichtend folgende Lehrveranstaltungen positiv zu absolvieren:

  • eine VO zur rechtswissenschaftlichen Methodenlehre, nicht prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (im Umfang von 2 SST, 4 ECTS),
  • eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (SE oder KU) zur Judikatur- oder Textanalyse (2 SST, 6 ECTS),
  • ein Seminar im Dissertationsfach zur Vorstellung und Diskussion des Dissertationsvorhabens (2 SST, 6 ECTS),
  • 2 Seminare, davon eines verpflichtend aus dem Dissertationsfach (4 SST, 12 ECTS),
  • Lehrveranstaltungen aus dem Dissertationsfach oder dem Bereich der Wahlfächer (6 SST, bis zu 18 ECTS).

Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltungen der ersten drei Punkte ist Voraussetzung für die Genehmigung des Dissertationsvorhabens (Studieneingangsphase).


In der Dissertationsvereinbarung kann die Absolvierung bestimmter Lehrveranstaltungen im Rahmen der Lehrveranstaltungen, die dem Dissertationsvorhaben förderlich sind, im Ausmaß von 10 SST (bis zu 30 ECTS) vorgesehen werden. Wurden entsprechende Lehrveranstaltungen bereits absolviert, können sie angerechnet werden, sofern sie nicht schon
für die Absolvierung des Grundstudiums zu erbringen waren.

Grundsätzlich verlangt das Institut von seinen Dissertanten, dass die 6 Semesterwochenstunden aus dem Dissertationsfach oder aus dem Bereich der Wahlfächer in dieser Weise zusammengesetzt werden:

  • 2 SST aus dem Fach Finanzrecht
  • 2 SST je nach Dissertationsthema aus dem Komplementärfach
  • 2 SST sind frei auszuwählen.